Stallordnung

 

      Wir bitten um Ruhe und Ordnung im Stall und auf den Koppeln. Im Lebensraum unserer Tiere werden Müll, Lärm und Rücksichtslosigkeit nicht geduldet.

      Unbefugten ist das Betreten des Stalles, sowie der dazugehörigen Nebenräumen wie Sattelkammer, Futterlager,.. untersagt!

      Unterricht durch fremde Trainer bzw. Privatpersonen auf der Anlage ausschließlich nach ausdrücklicher Genehmigung.

      Es besteht auf dem gesamten Gelände, vor allem natürlich im Stall, in Lagerbereichen und auf den Koppeln Rauchverbot! Ausgenommen ist natürlich die Raucherecke.

      Putz- und Waschplätze sowie die Stallgasse sind nach Benützung wieder sauber zu hinterlassen.

      Hunde sind im Stall und auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen. Im Außenbereich ist nach Absprache ein Freilaufen möglich, sofern die Hunde beaufsichtigt werden, verträglich mit anderen Hunden sind und keine Katzen, Hühner, Pferde oder andere Tiere jagen.
Es liegt in unserem Ermessen, welche Hunde freilaufen dürfen, an der Leine gelassen werden müssen oder leider gar nicht mit gebracht werden dürfen.

      Wer den Stall verlässt oder betritt hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Lichter aus und sämtliche Stall-, Sattelkammer- und Koppeltüren ordnungsgemäß verschlossen sind.

      Es ist jeder verpflichtet eigenen größeren Müll (Gemüsesteigen, Futtersäcke,..) zu entsorgen. Hierbei sind die Vorschriften hinsichtlich Mülltrennung zu befolgen: Glas, Dosen, Papier und Kartonagen haben im Restmüll nichts zu suchen!
Organische Abfälle gehören auf den Misthaufen.

      Um unseren Pferden und auch uns etwas Ruhe zu gönnen bitten wir um eine Stallruhezeit von 22:30 Uhr bis 5:00 Uhr. Ausnahmen bestätigen die Regel.

      Pferde werden nicht selbsttätig auf den Koppeln umgestellt oder in Boxen gestellt. Ausnahme bilden natürlich Unfälle, Krankheiten und tierärztliche Verordnung.

      Das Füttern und Geben von Leckerlis auf den Koppeln, Weiden, dem Padock und im Offenstall ist wegen der entstehenden Unruhen durch Futterneid zu unterlassen.

      Alle Pferde müssen Tetanus geimpft sein.
Die Teilnahme an der quartalsweisen Wurmkur bzw. alterniv Teilnahme an der selektiven Entwurmung mittels Kotprobe ist pflicht!

      Der Abschluss eine Pferdehaftpflichtversicherung ist pflicht.
Das Verletzungsrisiko durch andere Pferd liegt beim Pensionsnehmer.

      Den Anordnungen des Stallbesitzers sowie seiner Vertretung ist unbedingt Folge zu leisten!

Reit(bahn)ordnung

 

          Der Reitplatz ist während des Unterrichts frei zu halten. Benützung nach

      Absprache natürlich möglich.     

      Helmpflicht für Reitschüler und minderjährige Reiter!

        Der Reitplatz ist nach der Benützung gegebenenfalls sauber abzumisten.

      Aufgebaute Hindernisse und andere benötigte Materialien sind wieder vollständig weg zu räumen.

    Freilauf und wälzen ist gestattet, wenn dadurch kein anderer Reitplatznützer gestört wird. Durch Freilauf oder Wälzen entstandene Löcher sind zu begradigen.

      Hunde sind auf dem Reitplatz (außer bei alleiniger Benützung) nicht erwünscht!

      Um ein friedliches Miteinander auch beim Reiten im Gelände zu gewähren bitte:
< nicht auf Feldern oder im Wald reiten, sondern ausschließlich auf den Wegen und Straßen, hier ist die StVO zu beachten.

< Flurschäden sind zu vermeiden, sollte es trotzdem zu solchen kommen, sind diese unverzüglich zu melden.

< Mist nicht in der Mitte der Straßen/Wege liegen lassen, sondern nach Möglichkeit auf die Seite räumen.

< Es gilt im gesamten Gemeindegebiet Leinenzwang, Hunde daher auch beim Ausreiten an die Leine!
<
Andere Verkehrsteilnehmer nich behindern, belästigen oder gar gefährden.
<
An Fußgängern im Schritt vorbei reiten.
<
Jeder freut sich über einen freundlichen Gruß!

                      

REITEN UND BENÜTZUNG DER ANLAGE AUF EIGENE GEFAHR!!

 

Umgang mit dem Partner Pferd

 

Unsere Pferde sind, wie alle Tiere, leidensfähige Geschöpfe und Tierqual in welcher Form auch immer wird nicht geduldet!

 

Unfaires und dem Tier Schmerzen zufügendes Verhalten wird mit sofortiger Kündigung des Einstellplatzes geahndet!

Generell:

  • Der Pensionsgeber haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Pferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besuchern entsteht, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Treten im Stall Krankheiten oder Seuchen auf, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören des hauseigenen Tierarztes alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pensionsnehmer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung der Pferde verlangen.
  • Die Stall- als auch die Reit(bahn)ordnung sind Bestandteil des Vertrages über Pensionspferdehaltung.
  • Der Betrieb behält sich Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Ordnungen vor!